Störungsdienst

Einzugsgebiet Störungsdienst

Das Einzugsgebiet unseres Stördienstes beinhaltet folgende Orte:
    • Altmünster
    • Gmunden 
    • Neukirchen
    • Reindlmühl
    • Pinsdorf
    • Traunkirchen
Bitte kontaktieren Sie uns im Falle einer Störung unter folgender Nummer: 0664 914 23 89

Sind diese Prüfungen
gesetzlich vorgeschrieben?

JA diese sind gesetzlich vorgeschrieben! Hierbei variieren jedoch die Prüfintervalle.
Die Prüfintervalle sind in der Elektrotechnikschutzverorndung (ESV), dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG), der OVE Richtlinie R30, sowie der TRVB 102 Fluchtweg- Orientierungsbeleuchtung festgehalten.

-> siehe „In welchen Abständen muss ich diese durchführen“

Warum muss ich diese
Prüfungen durchführen?

Eine elektrische Anlage ist zum Zwecke der Sicherheit bereits vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen = Erstprüfung. Zudem ist diese notwendig, um eine fachgerechte Ausführung nach den elektrischen Sicherheitsvorschriften und Normen zu gewährleisten. Um eine einwandfreie Funktion der elektrischen Anlage und Ihre Übereinstimmung mit der Planung zu gewährleisten. Um die Funktion der Schutzmaßnahmen zu gewährleisten

In welchen Abständen muss ich Überprüfungen durchführen?

Prüfintervalle der elektrischen Anlagen nach der Elektrotechnikschutzverordnung (ESV), dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) sowie der OVE Richtlinie R30

wenn die elektronische Anlage nur geringen Belastungen ausgesetzt ist, wie besonders in Büros oder in Handel- oder Dienstleistungsbetrieben

an elektrischen Anlagen ohne besondere Belastungen (Wohnung, Haus)

in explosionsgefährdeten Bereichen

in explosionsgefährdeten Bereichen, im Fall einer außergewöhnlichen Beanspruchung, auf Baustellen, bei Elektrotankstellen, für Fluchtwegsorientierungsbeleuchtungen, Notbeleuchtungen.

bei Untertagebauarbeiten und im Untertagebergbau.

Für wen sind diese
Übeprüfungen notwendig?

Elektrotechnische Prüfungen sind für ALLE notwendig, unabhängig ob öffentlicher Bereich / Gewerbebetriebe oder privater Bereich.

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